Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung wird die Mehrwertsteuer nur dann ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Erfahren Sie hier, wie die Erstattung der Mehrwertsteuer im Schadenfall konkret geregelt ist.
In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung besagt als unverbindliche Lesehilfe: Eine Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt nur, wenn diese im Zusammenhang mit der Leistung auch wirklich entstanden ist. Wo keine Mehrwertsteuer angefallen ist, wird sie auch nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Was passiert, wenn keine Mehrwertsteuer angefallen ist?
Wenn keine Mehrwertsteuer angefallen ist, wird sie auch nicht ersetzt, da eine Erstattung nur erfolgt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung zur Mehrwertsteuer?
Diese Regelung gilt für die Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur.
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