Bei der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt eine klare Regelung zur Versicherungsteuer: Erhöht sich diese Steuer, begründet das für Versicherte kein Sonderkündigungsrecht. Was das im Detail bedeutet und wie es sich von einer Beitragsanpassung unterscheidet, erfahren Sie hier.
In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt für die Versicherungsteuer folgende Regelung:
- Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Sollte sich die Versicherungsteuer für Ihre Tier-OP-Versicherung erhöhen, haben Sie deswegen kein besonderes Recht, den Vertrag zu kündigen. Eine solche Steuererhöhung gilt hier also nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Häufige Fragen
Kann ich kündigen, wenn die Versicherungsteuer erhöht wird?
Nein. In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur begründet die Erhöhung der Versicherungsteuer kein Kündigungsrecht.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur.
Wo finde ich Informationen zur Beitragsanpassung?
Weitere Informationen sind über den verlinkten Beitrag zur Beitragsanpassung der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung verfügbar.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]