In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur beträgt die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr – selbst dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger ausfällt. Bei einer kürzeren Vertragsdauer richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser Dauer.
In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für die Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, auf den sich die Abrechnung des Vertrags bezieht. Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung umfasst dieser Zeitraum in der Regel ein Jahr. Läuft der Vertrag insgesamt länger, bleibt die jährliche Periode trotzdem bestehen. Nur wenn der Vertrag von vornherein für weniger als ein Jahr abgeschlossen wird, ist die Versicherungsperiode entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Versicherungsperiode in der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
Ändert sich die Versicherungsperiode, wenn die Vertragsdauer länger als ein Jahr ist?
Nein. Die Versicherungsperiode beträgt auch dann ein Jahr, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]