Wann zahlt die HanseMerkur in der Tier-OP-Versicherung? Die Entschädigung wird fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist. Erfahre, wann eine Abschlagszahlung möglich ist und welcher Zeitraum dabei unberücksichtigt bleibt.
Fälligkeit der Entschädigung:
- Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
- Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
- Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Bis dahin kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine Teilzahlung verlangt werden. Verzögerungen, die der Versicherungsnehmer selbst zu vertreten hat, zählen bei der zeitlichen Betrachtung nicht mit. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann läuft die Frist für die Abschlagszahlung?
Die Frist beginnt mit der Meldung des Schadens; einen Monat danach kann die Abschlagszahlung beansprucht werden.
Welcher Zeitraum bleibt bei der Fälligkeit unberücksichtigt?
Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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