In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise:
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes oder der versicherten Katze nicht antreten kann. Der Versicherer ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Der Versicherer leistet nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann. Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden bis zu 500 EUR ersetzt. Für die Produktvariante Best gilt: Die Rücktrittskosten werden bis 1.000 EUR ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes oder der versicherten Katze nicht antreten kann. Der Versicherer ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Der Versicherer leistet nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann. Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden bis zu 500 EUR ersetzt. Für die Produktvariante Best gilt: Die Rücktrittskosten werden bis 1.000 EUR ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020