Die HanseMerkur Tier-OP-Versicherung übernimmt die veterinär-medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen. Erfahren Sie, wie Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen vereinbart werden und wo der Versicherungsschutz gilt.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien und Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung richtet sich nach Ziffer 4 und Ziffer 7.2.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze:
- Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
- Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
- Zur Bedeutung der Begrifflichkeiten wird auf Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 verwiesen.
- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
- Sie können sich je nach Versicherungsfall und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
- Sie werden im Versicherungsschein jeweils ausgewiesen.
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland besteht bis zu 12 Monate weltweit Versicherungsschutz.
- Die Entschädigung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Werden bei Ihrem Tier aus medizinischen Gründen Zahn- oder Kieferanomalien korrigiert, Zähne gezogen oder Wurzeln behandelt, beteiligt sich die HanseMerkur an den Kosten. Wie viel Sie selbst tragen und bis zu welcher Höhe erstattet wird, hängt von den individuell vereinbarten Werten ab, die in Ihrem Versicherungsschein stehen. Der Schutz greift in Deutschland und bei kurzen Auslandsaufenthalten auch weltweit.
Häufige Fragen
Werden Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie für Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Sie richtet sich nach Ziffer 4 und Ziffer 7.2.
Wo finde ich meine vereinbarte Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze?
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden und werden im Versicherungsschein jeweils ausgewiesen. Sie können sich je nach Versicherungsfall und Versicherungsleistung unterscheiden.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland besteht bis zu 12 Monate weltweit Versicherungsschutz. Die Entschädigung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]