In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Kosten für Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen:
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien und Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung richtet sich nach Ziffer 4 und Ziffer 7.2.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben. Zur Bedeutung der Begrifflichkeiten wird auf Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 verwiesen. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach Versicherungsfall und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Sie werden im Versicherungsschein jeweils ausgewiesen.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland besteht bis zu 12 Monate weltweit Versicherungsschutz. Die Entschädigung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien und Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung richtet sich nach Ziffer 4 und Ziffer 7.2.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben. Zur Bedeutung der Begrifflichkeiten wird auf Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 verwiesen. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach Versicherungsfall und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Sie werden im Versicherungsschein jeweils ausgewiesen.
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland besteht bis zu 12 Monate weltweit Versicherungsschutz. Die Entschädigung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020