Bei der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung in jedem einzelnen Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen. So lässt sich nachvollziehen, wie sich der Eigenanteil bei jeder Operation auf die Auszahlung auswirkt.
Für die Selbstbeteiligung in der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt:
- Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe in jedem einzelnen Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie selbst tragen. Tritt ein Versicherungsfall ein, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Leistung abgezogen – und zwar bei jedem einzelnen Fall erneut. Den Rest übernimmt die Versicherung im Rahmen der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie wird die Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Die Selbstbeteiligung wird in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall?
Ja, die Selbstbeteiligung wird in jedem einzelnen Versicherungsfall abgezogen.
In welcher Höhe wird die Selbstbeteiligung abgezogen?
Der Abzug erfolgt in der vereinbarten Höhe. Die konkrete Höhe hängt vom jeweils vereinbarten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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