Ab wann greift das Krankentagegeld der HanseMerkur Krankenversicherung AG? Maßgeblich ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt – allerdings frühestens nach Vertragsabschluss und nach Ablauf eventueller Wartezeiten. Wer hier genau hinschaut, erkennt, welche Versicherungsfälle bereits abgesichert sind und welche von der Leistung ausgenommen bleiben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichnet ist. Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Ein Abschluss liegt insbesondere mit Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung vor. Außerdem beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf von Wartezeiten.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
Bei Vertragsänderungen gelten die vorstehenden Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Bei Vertragsänderungen gelten die genannten Bestimmungen entsprechend für die Mehrleistungen. Mehrleistungen sind die Erhöhung des Krankentagegeldes oder die Verkürzung der tariflichen Karenzzeit.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026