Wann darf sich der Beitrag beim Krankentagegeld der HanseMerkur Krankenversicherung AG ändern? Wenn Versicherte häufiger oder länger eitsunfähig sind, vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich die nötigen mit den kalkulierten Leistungen – und passt die Beiträge bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent mit Zustimmung des Treuhänders an.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür können zum Beispiel eine häufigere Arbeitsunfähigkeit der Versicherten oder längere Arbeitsunfähigkeitszeiten sein.
Aus diesem Grund vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den Leistungen, die in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkuliert wurden.
Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 v. H., so überprüft der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit. Soweit erforderlich, werden die Beiträge mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
(2) (entfallen)
(3) Beitragsanpassungen sowie Änderungen von eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026