Wie ermittelt die HanseMerkur Krankenversicherung AG bei einem Krankentagegeld die Höhe der Beiträge und was passiert, wenn sich der Versicherungsschutz ändert? Maßgeblich sind die technischen Berechnungsgrundlagen, das Geschlecht sowie das erreichte tarifliche Lebensalter der versicherten Person – wobei auch vereinbarte Risikozuschläge angepasst werden können.
Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
Bei einer Änderung der Beiträge – auch wenn sie durch eine Änderung des Versicherungsschutzes erfolgt – werden das Geschlecht und das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter (Lebensaltersgruppe) der versicherten Person berücksichtigt. In Bezug auf das Geschlecht gilt dies nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.
Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem Kalenderjahr, in dem die Änderung in Kraft tritt, und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026