Wie hoch fällt das Pflegegeld bei der HanseMerkur in der privaten Pflegezusatzversicherung aus und wann wird es gezahlt? Maßgeblich sind die im Tarif vereinbarten Beträge, die sich nach dem festgestellten Pflegegrad staffeln. Die Leistung knüpft an die Feststellung des Versicherungsfalls sowie an den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung an.
Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. Das Pflegemonatsgeld beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro. Bei Pflegegrad 1 beträgt das Pflegemonatsgeld mindestens 10 Prozent, bei Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent, bei Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent und bei Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent des Pflegemonatsgeldes des Pflegegrades 5. Wird ein Pflegetagegeld vereinbart, darf die Summe der monatlich erbrachten Tagegelder die vorgenannten Beträge nicht unterschreiten.
Das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherungsfall festgestellt wurde und die versicherte Person für diesen Versicherungsfall Leistungen bezieht. Diese Leistungen stammen entweder aus der sozialen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 SGB XI oder aus der privaten Pflegepflichtversicherung nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Abweichend davon besteht die Leistungspflicht auch dann, wenn die Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung ruht.
Für die Zuordnung einer versicherten Person zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 sind die getroffenen Feststellungen verbindlich.
Von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellte pflegegradrelevante Änderungen der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI sind dem Versicherer anzuzeigen.
Die Versicherungsleistungen dürfen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht überschreiten. Eine Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026