Wie wirken sich frühere Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade aus? Bei der HanseMerkur Pflegezusatzversicherung werden Versicherte, die am Stichtag bereits Leistungsansprüche hatten, automatisch einem Pflegegrad zugeordnet – wer schon Leistungen bezog, behält mindestens die bisherige Höhe von Pflegemonats- oder Pflegetagegeld.
Versicherte, bei denen am 31. Dezember 2016 die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine vertragliche Versicherungsleistung vorliegen, werden nach der folgenden Zuordnung einem Pflegegrad zugewiesen:
- Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne Pflegestufe: Pflegegrad 2
- Pflegestufe I: Pflegegrad 2
- Pflegestufe I und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegegrad 3
- Pflegestufe II: Pflegegrad 3
- Pflegestufe II und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegegrad 4
- Pflegestufe III: Pflegegrad 4
- Pflegestufe III und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegegrad 5
- Pflegestufe III als Härtefall: Pflegegrad 5
- Pflegestufe III und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, auch als Härtefall: Pflegegrad 5
Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer beziehungsweise der als empfangsberechtigt benannten versicherten Person die Zuordnung schriftlich mit. Weicht die Zuordnung des Versicherers von derjenigen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab, gilt die Zuordnung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld richtet sich nach dem ab dem 1. Januar 2017 gültigen Tarif. Es wird jedoch mindestens in der bisher bezogenen Höhe erbracht. Diese Regelung zur bisherigen Höhe gilt auch dann, wenn nachträglich festgestellt wird, dass am 31. Dezember 2016 ein Anspruch auf Leistung bestand. Sie gilt nicht mehr, wenn die Pflegebedürftigkeit endet oder nach einer Umwandlung in eine gleichartige Versicherung.
Stellt die gesetzliche Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 fest, dass bereits vor diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Einstufung in einen höheren Pflegegrad bestanden als denjenigen, in den gesetzlich übergeleitet worden ist, richten sich die Leistungen aus dieser Versicherung ab dem von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellten Zeitpunkt. Für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2016 richten sich die Leistungen nach dem ab dem 1. Januar 2017 geltenden Tarif.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026