Der Tarif clinic S der HanseMerkur richtet sich an GKV-Versicherte und erstattet stationäre Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung bei unbegrenzter Leistungsdauer. Die Leistungen umfassen auch freie Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld.
- Krankenhausbehandlung: Erstattung der Wahlleistungen (§ 16 BPflV bzw. § 17 KHEntgG) bei medizinisch notwendiger stationärer Krankenhausbehandlung (auch bei Entbindungen und Fehlgeburten) mit unbegrenzter Leistungsdauer im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung; erstattet werden Leistungen der Belegärzte und Wahlleistungen, gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung im Rahmen der GOÄ/GOZ; Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlung, -ersatz oder Kieferorthopädie sind nicht versichert.
- Nicht erstattungsfähig: allgemeine Krankenhausleistungen sowie gesondert berechenbare Unterkunft im Einbettzimmer; bei Berechnung eines Einbettzimmer-Zuschlags wird der Betrag erstattet, der bei einem Zweibettzimmer angefallen wäre; Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung des gesunden Neugeborenen sind bei Nachversicherung eingeschlossen; keine Leistung für stationäre Kur-, Heilstätten- oder Sanatoriumsbehandlungen.
- Freie Krankenhauswahl: Erstattung der nach Vorleistung der GKV anfallenden Mehrkosten des Mehrbettzimmers für Unterkunft und Verpflegung, wenn ein anderes als das in der Einweisung genannte Krankenhaus in Deutschland aufgesucht wird; ausgenommen ist die gesetzliche Zuzahlung der GKV.
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer: 21 EUR pro Behandlungstag.
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung: 21 EUR pro Behandlungstag.
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf privatärztliche vor- und nachstationäre Behandlung: 11 EUR pro Behandlungstag.
- Beendigung des Versicherungsschutzes: Vertrag endet am 31.12. des 10. Versicherungsjahres, ohne Kündigung.
- Optionsrecht auf unbefristete Versicherung: Recht, innerhalb von sechs Wochen vor und nach Ende in eine unbefristete Versicherung mit Wahlleistungen Zweibettzimmer und Chefarzt zu wechseln; kein Risikozuschlag und kein Leistungsausschluss; Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für den neuen Tarif.
- Höchstaufnahmealter: 60 Jahre; ständiger Wohnsitz in Deutschland und GKV-Versicherung erforderlich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026