Der Ergänzungstarif EZT der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten Zahnersatz und kann nur in Kombination mit weiteren Tarifen abgeschlossen werden. Die Erstattung erfolgt mit gestaffelten Höchstbeträgen und abhängig von der Versorgungsart.
- Erstattungsfähige Aufwendungen: Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederung sowie erforderliche zahnärztliche Leistungen; als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays sowie implantologische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen; erstattungsfähig auch zahntechnische Laborarbeiten und Materialien im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.
- Erstattungshöhe: 100 % unter Anrechnung der Vorleistungen der GKV oder Heilfürsorge und der HanseMerkur, sofern eine Regelversorgung der GKV ausschließlich vertragszahnärztlich durchgeführt wird; bei Behandlung mit privatärztlichen Anteilen 90 %; ohne nachgewiesene GKV-Vorleistung wird für Leistungen nach Punkt I. 1.1. eine fiktive Vorleistung von 40 % angesetzt.
- Höchstbeträge zu Beginn: 420 EUR bis Ende 1. Versicherungsjahr, 840 EUR bis Ende 2., 1.260 EUR bis Ende 3., 1.680 EUR bis Ende 4. Jahr, unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr; Höchstbeträge entfallen bei unfallbedingtem Zahnersatz nach Policierung.
- Implantologische Leistungen: Erstattung einschließlich Material- und Laborkosten auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt.
- Versicherungsfähigkeit: nur zusammen mit einem der Tarife BKD, E2, E3, EG, EST, ESTH, EZ, EZS, plus 2, plus 3, plus G oder plus Zahn möglich; für Heilfürsorgeempfänger nur zusammen mit Tarif EZ möglich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026