Der Krankentagegeldtarif T der HanseMerkur zahlt Selbstständigen und Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld nach wählbaren Karenzzeiten. Zusätzlich bietet er Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit und bei Erkrankung eines Kindes.
- Leistungsdauer: Krankentagegeld wird für die Dauer einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Begrenzung kalendertäglich gezahlt; Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert.
- Karenzzeiten je Tarifstufe ab Eintritt der vollständigen Arbeitsunfähigkeit: T8 nach 7 Tagen, T15 nach 14 Tagen, T22 nach 21 Tagen, T29 nach 28 Tagen, T43 nach 42 Tagen, T64 nach 63 Tagen, T85 nach 84 Tagen, T92 nach 91 Tagen, T106 nach 105 Tagen, T127 nach 126 Tagen, T183 nach 182 Tagen, T274 nach 273 Tagen, T365 nach 364 Tagen.
- Mutterschutz: während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gelten die Karenzzeiten entsprechend ab Beginn der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.
- Teilarbeitsunfähigkeit: in den Tarifstufen T43–T365 Leistung auch bei Teilarbeitsunfähigkeit, nur für Arbeitnehmer mit festem Anstellungsverhältnis und HanseMerkur-Krankheitskostenvollversicherung; Voraussetzung ist stufenweise Wiederaufnahme im Anschluss an mindestens zwölfwöchige vollständige Arbeitsunfähigkeit und eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 50 %; gezahlt wird für maximal vier Wochen die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes; Krankentagegeld plus Entgeltzahlungen dürfen das Nettoeinkommen vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nicht übersteigen.
- Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes: in den Tarifstufen T8 bis T43 ohne Karenzzeit, wenn die versicherte Person wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres im gleichen Haushalt lebenden erkrankten Kindes nicht beruflich tätig ist und keine andere Person das Kind betreuen kann; Kind unter zwölf Jahren und bei HanseMerkur krankheitskostenvollversichert; Höhe entspricht dem versicherten Krankentagegeld, maximal 120 EUR; anderweitiger Verdienstausfallersatz wird angerechnet; Anspruch längstens für zehn Kalendertage je Kind pro Kalenderjahr, bei beiden Elternteilen je zehn Tage pro Kind, nicht gleichzeitig; einmalige Erhöhung der maximalen Leistungsdauer auf bis zu 100 Kalendertage bei austherapierter Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung; Anspruch entfällt bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf bezahlte Freistellung.
- Höhe des Krankentagegeldes: versicherbar oder nachträglich erhöhbar in 5-EUR-Stufen; Mindestkrankentagegeld 10 EUR.
- Tarifbezeichnung: gibt die Höhe des versicherten Krankentagegeldes an (z. B. T64/50 bei 63 Tagen Karenzzeit und 50 EUR Krankentagegeld).
- Anpassung des Versicherungsschutzes: ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten bei Änderung der regelmäßigen Einkünfte (Erhöhung) bzw. bei Änderung der Entgeltfortzahlungsdauer oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Wechsel in Stufe mit geringeren Karenzzeiten); Antrag innerhalb von 2 Monaten.
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026