Der Ergänzungstarif EZP2 der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten ambulante Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe mit höheren Prophylaxe-Grenzen als EZP. Die Leistungen umfassen Prophylaxe, besondere Füllungen, Wurzelbehandlung und Fissurenversiegelung.
- Zahnprophylaxe: 100 % der erstattungsfähigen Prophylaxemaßnahmen (professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs); Erstattung auf max. 80 EUR pro eingereichter Rechnung und 160 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Besondere Füllungen: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Füllungen (Komposit-/Kunststofffüllungen, Schmelz-Dentin-Adhäsive Füllungen); Amalgamfüllungen sind ausgeschlossen, Inlays zählen nicht zu den besonderen Füllungen.
- Wurzelbehandlung: 100 % der zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen einer von der GKV oder Heilfürsorge getragenen Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion).
- Fissurenversiegelung: 100 %.
- Wartezeiten: für die Leistungen der Zahnprophylaxe entfallen abweichend von § 3 Abs. 2 und Abs. 3 AVB/KS die allgemeine und die besondere Wartezeit.
- Versicherungsfähigkeit: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland; Heilfürsorgeempfänger stehen GKV-Versicherten gleich; Erstattungsanspruch nur nach Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026