Der Tarif KTS der HanseMerkur zahlt gesetzlich versicherten Arbeitnehmern bei völliger Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. Die Höhe richtet sich nach der Tarifbezeichnung; bestimmte Vorerkrankungen sind zunächst ausgeschlossen.
- Krankentagegeld: bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe; Zahlung pro Tag, auch für Sonn- und Feiertage.
- Mutterschutz: während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gilt die Karenzzeit entsprechend ab Beginn der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.
- Höhe: ergibt sich aus der Tarifbezeichnung (z. B. KTS/5 = 5 EUR täglich versichertes Krankentagegeld).
- Leistungsausschluss: für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde; der Ausschluss entfällt, wenn bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall besteht und innerhalb von 24 Monaten kein ursächlich zusammenhängender weiterer Versicherungsfall eintritt.
- Berufskrankheiten und Berufsunfälle: in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
- Versicherungsfähigkeit: Arbeitnehmer in ungekündigtem Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung, Mitglied einer deutschen GKV mit regelmäßigem Einkommen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026