Der Kurtagegeldtarif KUT der HanseMerkur zahlt versicherte Tagessätze bei stationären Genesungskuren sowie weiteren stationären und ambulanten Kuren. Der Tarif ist nur als Zusatz zu einer bestehenden HanseMerkur-Versicherung abschließbar.
- Stationäre Genesungskuren: versicherter Tagessatz in voller Höhe für maximal 42 Tage; darunter fallen Anschlussheilbehandlungen sowie ärztlich verordnete stationäre Rehabilitationsmaßnahmen innerhalb von sechs Monaten nach einer stationären Krankenhausbehandlung; medizinische Notwendigkeit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
- Sonstige medizinisch notwendige stationäre Kuren: versichertes Kurtagegeld in voller Höhe gegen Unterbringungsnachweis für maximal 42 Tage.
- Sonstige medizinisch notwendige ambulante Kuren: versichertes Kurtagegeld zur Hälfte für maximal 42 Tage.
- Voraussetzungen/Begrenzungen: Kuren müssen ärztlich verordnet sein; keine Leistung bei psychotherapeutischen Indikationen; Leistungen für andere Kuren als stationäre Genesungskuren erst, wenn die Kur frühestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn angetreten wurde; Leistungen außer bei stationären Genesungskuren höchstens einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren.
- Tarifbezeichnung: das Kurtagegeld kann in Vielfachen von 10 EUR abgeschlossen werden (z. B. KUT/40 bei 40 EUR Kurtagegeld).
- Versicherungsfähigkeit: nur in Verbindung mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder einer uneingeschränkten stationären Zusatzversicherung bei der HanseMerkur.
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026