Der Tarif PSG der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten stationäre Wahlleistungen im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung bei unbegrenzter Leistungsdauer. Zusätzlich umfasst er Begleitperson, Krankentransport und Rücktransport aus dem Ausland.
- Erstattungsfähige Kosten: Erstattung der Wahlleistungen (§ 17 KHEntgG) bei medizinisch notwendiger stationärer Krankenhausbehandlung (auch bei Entbindungen und Fehlgeburten) mit unbegrenzter Leistungsdauer im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung; gesondert berechenbare Unterkunft im Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt (Belegarzt gleichgestellt) bis zu den Höchstsätzen der gültigen Gebührenordnungen; Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlung, -ersatz oder Kieferorthopädie sind nicht versichert.
- Nicht erstattungsfähig: allgemeine Krankenhausleistungen (z. B. Pflegesätze, Fallpauschalen, Sonderentgelte) sowie gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus; stationäre Kur-, Heilstätten- oder Sanatoriumsbehandlungen sind nicht versichert.
- Freie Krankenhauswahl: Erstattung der zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei Aufsuchen eines anderen als des in der Einweisung genannten Krankenhauses in Deutschland; Verzicht auf vorherige schriftliche Leistungszusage bei Häusern mit Kuren/Sanatorium/Rekonvaleszenten.
- Begleitperson: Erstattung der zusätzlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson beim Krankenhausaufenthalt des versicherten Kindes, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 14. Lebensjahr vollendet.
- Krankentransport: Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils eines Krankentransports nach Vorleistung der GKV.
- Rücktransport und Überführung: Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland nach Deutschland (nicht bei ausreichender Versorgung im Ausland); bei Reise gegen ärztlichen Rat nur bei Unfall; im Todesfall Überführungskosten nach Deutschland oder Bestattungskosten im Ausland bis Höhe der Überführungskosten; Versicherungsschutz für kurzfristige Auslandsreisen bis zu einer planmäßigen Dauer von drei Monaten.
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer: 35 EUR pro Behandlungstag.
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung: 25 EUR pro Behandlungstag.
- Ordentliches Kündigungsrecht: der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 14 (2) MB/KK 2009.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026