Der Ergänzungstarif EZP3 der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten umfangreiche ambulante Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe, Zahnaufhellung, Schmerztherapie und Parodontose. Die Leistungen sind je Bereich mit Höchstbeträgen ausgestaltet.
- Zahnprophylaxe: 100 % der erstattungsfähigen Prophylaxemaßnahmen (professionelle Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Speicheltest zur Keimbestimmung, professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolgs); Erstattung auf max. 100 EUR pro eingereichter Rechnung und 200 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Zahnaufhellungen: 100 % der Aufwendungen für zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) bis zur Höhe von 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren, unabhängig von medizinischer Notwendigkeit; Durchführung durch approbierten, niedergelassenen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht.
- Besondere Füllungen: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Füllungen (Komposit-/Kunststofffüllungen, Schmelz-Dentin-Adhäsive Füllungen); Amalgamfüllungen sind ausgeschlossen, Inlays zählen nicht zu den besonderen Füllungen.
- Wurzelbehandlung: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen einer Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion).
- Fissurenversiegelung: 100 %.
- Erweiterte Schmerztherapie bei Zahnbehandlung und Zahnersatzmaßnahmen: 100 % für Vollnarkose, Kombinationsnarkose, Lachgas- und Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Zuschläge bei ambulanter Anästhesie und Akupunktur zur Schmerzprophylaxe.
- Parodontosebehandlung: 100 % der erstattungsfähigen Parodontosemaßnahmen (u. a. GOZ 4025, 4030, 1000, 1010, 1030, 4110, 4120, 4138, 0050, 4133, 0510/0520, 0110, 4130, 0090).
- Wartezeiten: für die Leistungen Zahnprophylaxe und Zahnaufhellungen entfallen abweichend von § 3 Abs. 2 und Abs. 3 AVB/KS die allgemeine und die besondere Wartezeit.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026