Der Ergänzungstarif EZK der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe sowie Zahnersatz. Die Leistungen reichen von professioneller Zahnreinigung über Parodontose bis zu implantologischen Maßnahmen.
- Professionelle Zahnreinigung: 100 % der erstattungsfähigen Prophylaxemaßnahmen (professionelle Zahnreinigung GOZ 1040, Mundhygienestatus und Unterweisung GOZ 1000, Kontrolle des Übungserfolgs GOZ 1010); Erstattung auf max. 65 EUR pro eingereichter Rechnung und 130 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Besondere Füllungen: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Füllungen (Komposit-/Kunststofffüllungen); Amalgamfüllungen sind ausgeschlossen, Inlays gelten als Zahnersatz.
- Wurzelbehandlung: 100 % der zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen einer von der GKV oder Heilfürsorge getragenen Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen).
- Fissurenversiegelung: 100 %.
- Parodontosebehandlung: 100 % der erstattungsfähigen Parodontosemaßnahmen (u. a. GOZ 4025, 4030, 1000, 1010, 1030, 4110, 4120, 4138, 0050, 4133, 0510/0520, 0110, 4130, 0090).
- Zahnersatz – erstattungsfähige Aufwendungen: prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays sowie implantologische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen; erstattungsfähig auch zahntechnische Laborarbeiten und Materialien im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.
- Zahnersatz – Erstattungshöhe: 100 % unter Anrechnung der Vorleistungen, sofern eine Regelversorgung der GKV ausschließlich vertragszahnärztlich durchgeführt wird; bei Behandlung mit privatärztlichen Anteilen 90 %; ohne nachgewiesene GKV-Vorleistung wird für Leistungen nach Punkt A. 2.1.1. eine fiktive Vorleistung von 40 % angesetzt.
- Zahnersatz – Höchstbeträge zu Beginn: 600 EUR bis Ende 1. Versicherungsjahr, 1.200 EUR bis Ende 2., 1.800 EUR bis Ende 3., 2.400 EUR bis Ende 4. Jahr, unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr; Höchstbeträge entfallen bei unfallbedingtem Zahnersatz nach Policierung.
- Implantologische Leistungen: Erstattung einschließlich Material- und Laborkosten auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt.
- Wartezeiten: keine Wartezeiten vorgesehen; § 3 AVB/KS findet keine Anwendung.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026