Der Ergänzungstarif EG der HanseMerkur bündelt für GKV-Versicherte Leistungen für Brillen, Zahnersatz, Krankenhausbehandlung bei Unfall und Auslandsreisen. Die Leistungen sind je nach Bereich mit Prozentsätzen und Höchstbeträgen begrenzt.
- Brillen: 100 % bis 180 EUR der Kosten für Brillen einschließlich Brillengläser; ohne GKV-Vorleistung Anspruch frühestens nach 24 Monaten seit letztem Bezug oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien; bei GKV-Vorleistung nur verbleibende Kosten; Erstattung auf 180 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Zahnersatz: erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederung (prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische sowie implantologische Leistungen); Erstattung 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen; Höchstbeträge zu Beginn: 180 EUR bis Ende 1. Versicherungsjahr, 360 EUR bis Ende 2., 540 EUR bis Ende 3., 720 EUR bis Ende 4. Jahr, unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr; Höchstbeträge entfallen bei unfallbedingtem Zahnersatz nach Policierung; Gesamterstattung inkl. Vorleistung max. 90 %; Erstattung implantologischer Leistungen auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt.
- Krankenhausbehandlung bei Unfall: Leistungspflicht für stationäre Behandlungen infolge eines Unfalls; keine Leistung bei den Risikosportarten Skispringen, Drachenfliegen, Paragliding, Motorrennsport, Boxen, Kickboxen, Thaiboxen, Vollkontaktkarate, Rugby oder Freeclimbing.
- Wahlleistungen (bei Unfall): 100 % der Kosten für Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung); Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf bessere Unterkunft 30 EUR, bei Verzicht auf privatärztliche stationäre Behandlung 20 EUR pro Behandlungstag.
- Zuzahlung Krankenhaus (bei Unfall): 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
- Freie Krankenhauswahl (bei Unfall): 100 % der für Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten des Mehrbettzimmers ohne privatärztliche Leistungen bei Aufsuchen eines anderen als des in der Einweisung genannten Krankenhauses in Deutschland.
- Auslandsreisen: 100 % der Aufwendungen für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff vor Auslandsreisen (Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Hepatitis), beschränkt auf 100 EUR pro Versicherungsjahr; ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland während maximal 6-wöchiger Reisen zu 100 % (u. a. ärztliche Behandlung, verordnete Medikamente/Verbandmittel, physikalische Behandlungen, Hilfsmittel infolge Unfall, Röntgendiagnostik, stationäre Behandlung, Operationen); ferner 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen, Rücktransport, Überführungskosten und Bestattungskosten im Ausland bis Höhe der Überführungskosten; Verzicht auf Wartezeiten gemäß § 3 AVB/KS.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026