Der Ergänzungstarif EST der HanseMerkur deckt für GKV-Versicherte ein breites Spektrum ab: Heilmittel, Sehhilfen, Medikamente, Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentransport und Auslandsreisen mit jeweils unterschiedlichen Sätzen.
- Heilmittel: 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV; als Heilmittel gelten Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen u. dgl. sowie medizinische Bäder jeder Art.
- Sehhilfen: 100 % bis zu 200 EUR der Kosten für Sehhilfen; ohne GKV-Vorleistung Anspruch frühestens nach 24 Monaten seit letztem Bezug oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien; bei GKV-Vorleistung nur verbleibende Kosten; Erstattung auf 200 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Medikamente: 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV bei ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln.
- Zahnersatz: 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederung (prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Einlagefüllungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische sowie implantologische Leistungen); Gesamterstattung inkl. Vorleistung max. 90 %; Erstattung implantologischer Leistungen auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt.
- Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte: 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr; erstattungsfähig naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach Hufeland-Leistungsverzeichnis bzw. GebüH; Behandlungskosten nach Hufeland bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach, bei Abschnitten A/E/O 1,8-fach, bei Abschnitt M 1,15-fach); Begrenzung der Rechnungsbeträge im 1. Versicherungsjahr auf 100 EUR, im 2. Versicherungsjahr auf 200 EUR.
- Krankenhausbehandlung: 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres, auch bei stationären Kuren, Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen; 100 % der Mehrkosten des Mehrbettzimmers ohne privatärztliche Leistungen bei freier Krankenhauswahl in Deutschland.
- Krankentransport: 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV.
- Auslandsreisen: 100 % der Aufwendungen für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff vor Auslandsreisen (Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Hepatitis), beschränkt auf 100 EUR pro Versicherungsjahr; ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland während maximal 6-wöchiger Reisen zu 100 %; ferner 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen, Rücktransport, Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland bis Höhe der Überführungskosten; Verzicht auf Wartezeiten gemäß § 3 Musterbedingungen.
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026