Die HanseMerkur Privathaftpflicht umfasst den Versicherungsschutz für den Verlust von Schlüsseln und die damit verbundenen Kosten zur Wiederbeschaffung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von
- privaten Schlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. von Miet- und Leasingfahrzeugen),
- Schlüsseln, auch für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für diese Schlüsselarten beträgt 30.000 EUR.
und diese sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Kosten
Ersetzt werden die Kosten
a) für den Ersatz der Schlüssel,
b) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
c) für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
d) für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden
Schlüsseln gleichgesetzt
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
a) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
b) der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln,
c) der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung
(z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
d) der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.