Verlieren Sie einen Schlüssel, kann das teuer werden – die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt beim Verlust privater, dienstlicher oder für Miet- und Leasingfahrzeuge überlassener Schlüssel und übernimmt Kosten für Ersatz, Schloss- und Schließanlagenaustausch, Notschloss und Objektschutz. Erfahren Sie, welche Leistungen bis 30.000 EUR abgedeckt sind und welche Fälle ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Schlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. von Miet- und Leasingfahrzeugen),
- Schlüsseln, auch für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für diese Schlüsselarten beträgt 30.000 EUR.
und diese sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Kosten
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln,
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Kommt Ihnen ein Schlüssel abhanden, den Sie rechtmäßig in Verwahrung hatten – etwa für die Mietwohnung, ein Hotelzimmer, ein Miet- oder Dienstfahrzeug oder aus einem Ehrenamt –, springt die Versicherung für die dadurch entstehenden Kosten ein. Dazu zählen der Nachschlüssel, das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen, ein provisorisches Notschloss und die Bewachung des Gebäudes, bis alles ausgetauscht ist. Auch elektronische Codekarten und Transponder gelten dabei als Schlüssel. Bestimmte Bereiche – wie Folgeschäden durch Einbruch oder Schlüssel aus beruflicher Betreuungsaufgabe – sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Schlüsselverlust übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Gilt der Schutz auch für dienstlich überlassene Schlüssel?
Ja. Versichert sind auch Schlüssel, auch für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt für diese Schlüsselarten 30.000 EUR.
Sind elektronische Codekarten und Transponder mitversichert?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus), der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln, der Verlust von Schlüsseln, deren Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist oder war, sowie der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Werden bei Wohnungseigentümern alle Schlüsselkosten ersetzt?
Nein. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
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