Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt bei der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten und übernimmt daraus resultierende Vermögensschäden – inklusive immaterieller Schäden sowie Gerichts- und Anwaltskosten bei Unterlassungs- oder Widerrufsklagen. Was genau versichert ist und welche Fälle wie bewusste Rechtsverletzungen oder Hacker-Attacken ausgeschlossen bleiben, erfahren Sie hier.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, einschließlich Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren.
In diesem Rahmen besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten.
Auf diese immateriellen Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Der Versicherer ersetzt auch:
- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt;
- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing);
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
b) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
c) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
d) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie fremde Persönlichkeits- oder Namensrechte verletzen und dadurch ein Schaden entsteht, der nur auf dieser Verletzung beruht – also kein klassischer Personen- oder Sachschaden ist. Auch immaterielle Schäden sind grundsätzlich mitversichert, und der Versicherer trägt zudem bestimmte Gerichts- und Anwaltskosten. Nicht abgedeckt sind dagegen bewusst herbeigeführte Verletzungen, Eingriffe in fremde Systeme oder Verstöße gegen Datenschutz- und andere Vorschriften. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden einschließlich Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren.
Sind immaterielle Schäden mitversichert?
Ja, in diesem Rahmen besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten. Auf immaterielle Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Werden auch Gerichts- und Anwaltskosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt auch Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird – auch bei Ansprüchen auf Unterlassung oder Widerruf – sowie die Kosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Welche Fälle sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem bewusst herbeigeführte Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten (z. B. Shitstorm, Mobbing), unbefugte Eingriffe in fremde Systeme (z. B. Hacker-Attacken), der Einsatz schädlicher Software (z. B. Viren, Trojaner), Schäden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften oder Pflichtverletzungen, Ansprüche wegen Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder rechtswidrigem Sammeln von Nutzerinformationen (z. B. Cookies).
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]