Wer personenbezogene Daten verarbeitet und dabei gegen Datenschutzgesetze verstößt, kann schnell haftbar gemacht werden. Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen aus solchen Datenschutzverletzungen – einschließlich Vermögensschäden und immaterieller Schäden, auch zwischen den Versicherten untereinander.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehören:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind
- immaterielle Schäden
Was gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu zählen insbesondere:
- das Erheben
- das Erfassen
- die Organisation
- das Ordnen
- die Speicherung
- die Anpassung oder Veränderung
- das Auslesen
- das Abfragen
- die Verwendung
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
- der Abgleich oder die Verknüpfung
- die Einschränkung
- das Löschen oder die Vernichtung
Schäden zwischen Versicherten untereinander:
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beim Umgang mit personenbezogenen Daten gegen Datenschutzgesetze verstoßen und dadurch jemandem ein Schaden entsteht, kann dieser Schadenersatz von Ihnen verlangen. Der Versicherungsschutz greift dabei nicht nur für finanzielle (Vermögens-)Schäden, sondern auch für immaterielle Schäden. Der Begriff „Verarbeitung“ ist weit gefasst und umfasst nahezu jeden Umgang mit personenbezogenen Daten – vom Erheben und Speichern bis hin zum Löschen oder Vernichten. Auch Ansprüche, die zwischen den versicherten Personen selbst entstehen, sind abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei einer Datenschutzverletzung versichert?
Versichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
Was zählt als Verarbeitung personenbezogener Daten?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, etwa das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.
Sind auch immaterielle Schäden abgedeckt?
Ja. Neben Vermögensschäden sind ausdrücklich auch immaterielle Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen versichert.
Sind Ansprüche zwischen den versicherten Personen mitversichert?
Ja. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden sowie immaterieller Schäden von Versicherten – also Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen – untereinander.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]