Die HanseMerkur Privathaftpflicht sichert Hinterbliebene und mitversicherte Personen ab, wenn die bisherige Mitversicherung endet – etwa beim Tod des Versicherungsnehmers, nach Scheidung, bei berufstätig gewordenen Kindern oder nach Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft. Erfahren Sie, wie lange der Schutz fortbesteht und wie ein Ehegatte oder Lebenspartner selbst Versicherungsnehmer wird.
Entfällt die Mitversicherung genannten Personen, weil z. B.
- a) der Versicherungsnehmer verstorben ist,
- b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde,
- c) Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben,
- d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der HanseMerkur beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine bisher mitversicherte Person ihren Schutz durch die Police des Versicherungsnehmers verliert – zum Beispiel durch dessen Tod, eine Scheidung, den Berufseinstieg der Kinder oder das Ende der häuslichen Gemeinschaft –, endet der Versicherungsschutz nicht sofort. Er läuft zunächst weiter, damit genug Zeit bleibt, sich um einen eigenen Vertrag zu kümmern. Wird nichts unternommen, endet der Schutz zum genannten Zeitpunkt. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers kann der Ehegatte oder Lebenspartner den Vertrag fortführen und selbst zum Versicherungsnehmer werden.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz nach Wegfall der Mitversicherung fort?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
In welchen Fällen entfällt die Mitversicherung?
Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde, Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben, oder die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
Was passiert, wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird?
Wird von bzw. für die betroffenen Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der HanseMerkur beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Kann der Ehegatte oder Lebenspartner den Vertrag nach dem Tod fortführen?
Ja. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
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