Die Nachversicherung und Fortsetzung nach dem Tod in der HanseMerkur Privathaftpflicht gewährleistet den weiteren Versicherungsschutz für Hinterbliebene des Versicherten.
Entfällt die Mitversicherung genannten Personen, weil z. B.
a) der Versicherungsnehmer verstorben ist,
b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde
c) Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben,
d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde, besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der HanseMerkur beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.,