Wer im europäischen Ausland ein fremdes Auto steuert, ist mit der HanseMerkur Privathaftpflicht über die sogenannte „Mallorca“-Deckung abgesichert – für Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t, auch mit Anhänger. Erfahren Sie, wann der Schutz greift, welche Fahrzeuge er umfasst und welche Pflichten für berechtigte Fahrer gelten.
a) Versichert ist:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
b) Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder,
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
c) Ausschlüsse:
Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse (Erhöhungen und Erweiterungen) und (Vorsorgeversicherung).
d) Pflichten beim Führen des Fahrzeugs:
- Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
- Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
- Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
e) Verhältnis zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Fahren Sie im europäischen Ausland ein fremdes Auto, ein Motorrad oder ein Wohnmobil, das jemand anderem gehört, springt dieser Schutz ein, wenn die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung nicht oder nicht ausreichend zahlt. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug mit Erlaubnis des Berechtigten, mit gültiger Fahrerlaubnis und in fahrtüchtigem Zustand führen. Besteht bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, greift dieser Schutz ergänzend im Anschluss daran.
Häufige Fragen
Wo gilt der Schutz beim Führen fremder Autos?
Versichert sind Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
Welche Fahrzeuge sind umfasst?
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, soweit sie nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Schutz erstreckt sich auch auf das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
Wer darf das Fahrzeug fahren?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden – also von jemandem, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Fahrer muss außerdem die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen und darf nicht durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel fahruntüchtig sein.
Was gilt, wenn bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
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