Die Beiträge zur HanseMerkur Privathaftpflicht werden im Voraus gezahlt – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Erfahren Sie, wie sich Beitragszahlung, Versicherungsperiode und Versicherungsjahr zueinander verhalten und was bei einer Vertragsdauer von mehr oder weniger als einem Jahr gilt.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- laufende Zahlungen vierteljährlich
- laufende Zahlungen halbjährlich
- laufende Zahlungen jährlich
- Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag im Voraus und können dabei zwischen mehreren Zahlungsrhythmen oder einem einmaligen Beitrag wählen. Als Bezugsgröße gilt in der Regel ein Zeitraum von einem Jahr – sowohl für die Versicherungsperiode als auch für das Versicherungsjahr. Weicht die vereinbarte Vertragsdauer von einem vollen Jahr ab, wird dieser Zeitraum entsprechend angepasst.
Häufige Fragen
Wann werden die Beiträge fällig?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie ein Einmalbeitrag.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was gilt für das Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht aus ganzen Jahren besteht?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
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