Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – wobei zahlreiche Tätigkeiten und Geschäfte, etwa aus Beratung, Vermittlung oder wirtschaftlichen Geschäften, klar vom Schutz ausgeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung;
- f) aus Reiseveranstaltungen;
- g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- h) aus
- Rationalisierung und Automatisierung,
- Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung,
- Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
- i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- m) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- n) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht die Folge einer Verletzung von Personen oder einer Beschädigung von Sachen ist. Die HanseMerkur Privathaftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht für solche reinen Vermögensschäden ab. Ausgenommen bleiben jedoch eine Reihe von Tätigkeiten und Geschäften – etwa beratende oder gutachterliche Tätigkeiten, Vermittlungs- und wirtschaftliche Geschäfte, der Umgang mit elektronischen Daten oder bewusste Pflichtverletzungen. Für diese aufgeführten Fälle besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieser Versicherung?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust, der weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Versichert ist hierfür die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Sind Schäden aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz bei Schäden im Zusammenhang mit elektronischen Daten?
Nein. Vermögensschäden aus Rationalisierung und Automatisierung, aus Datenerfassung, -speicherung, -sicherung und -wiederherstellung sowie aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten sind ausgeschlossen.
Sind Schäden aus bewusster Pflichtverletzung gedeckt?
Nein. Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen mitversichert?
Nein. Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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