Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt bei Schäden aus der Übertragung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder Datenträger. Versichert sind Datenveränderungen durch Viren, fehlerhafte Speicherung oder gestörter Datenzugang; wir zeigen, welche Sicherheitspflichten gelten, welche Ausschlüsse bestehen und dass der Schutz auch im Ausland greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer Viren und/oder andere Schadprogramme;
- b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für a) bis c) gilt:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker Attacken, Denial of Service Attacks),
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
- c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
- d) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
- e) Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten.
- f) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form)
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- e) Betrieb von Datenbanken.
Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang
oder
- c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie elektronische Daten weitergeben – etwa über das Internet, per E-Mail oder auf einem Datenträger – und dabei ungewollt bei anderen ein Schaden entsteht, greift dieser Schutz. Typische Fälle sind versehentlich weitergegebene Viren, die fremde Daten verändern, oder eine gestörte Datennutzung bei Dritten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Daten mit üblichen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall auf dem Stand der Technik schützen. Bewusste Angriffe, gewerbliche IT-Tätigkeiten und bestimmte weitere Ansprüche sind hingegen nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus der Datenübertragung sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Computer Viren oder andere Schadprogramme, Datenveränderungen aus sonstigen Gründen sowie die Nichterfassung und fehlerhafte Speicherung von Daten und die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich einhalten?
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden oder bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem bewusste Eingriffe in fremde Systeme (z. B. Hacker Attacken), der bewusste Einsatz schädlicher Software, Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder widerrechtlichem Sammeln von Informationen, Schäden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften, die Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie von Persönlichkeits- und Namensrechten und das Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen (auch in digitaler Form).
Sind gewerbliche IT-Tätigkeiten mitversichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Tätigkeiten wie Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung und -Pflege, IT-Beratung und -Schulung, Netzwerkplanung und -betrieb, der Bereithaltung fremder Inhalte (z. B. Providing) sowie dem Betrieb von Datenbanken.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
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