Die HanseMerkur Privathaftpflicht deckt Risiken ab, die aus der Übertragung elektronischer Daten entstehen, und regelt entsprechende Ansprüche.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer Viren und/oder andere Schadprogramme;
b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für a) bis c) gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/ oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungs- systeme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker Attacken, Denial of Service Attacks),
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über InternetNutzer gesammelt werden sollen.
c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
d) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
e) Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten.
f) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form)
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
e) Betrieb von Datenbanken.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
a) auf derselben Ursache,
b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang
oder
c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.