Verändert sich das versicherte Risiko in der HanseMerkur Privathaftpflicht, wird der Beitrag angepasst. Hier erfahren Sie, welche Mitteilungspflichten und Fristen gelten, wie die Beitragsregulierung abläuft und wann eine Vertragsstrafe oder eine Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge möglich ist.
Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind.
- Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
- Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Vertragsstrafe bei unrichtigen Angaben:
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Ablauf der Beitragsregulierung:
- Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung).
- Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
- Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
- Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Folgen bei unterlassener Mitteilung:
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
- Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern und das versicherte Risiko dadurch anders wird, kann der Versicherer Sie auffordern, diese Änderungen zu melden. Ihr Beitrag wird dann entsprechend angepasst. Melden Sie Änderungen zu spät oder machen unrichtige Angaben, kann das nachteilige Folgen haben. Umgekehrt können zu viel gezahlte Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Dies ist nur eine allgemeinverständliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Änderungen des Risikos mitzuteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag berichtigt?
Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Gelten diese Regeln auch bei mehrjähriger Beitragsvorauszahlung?
Ja, die Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]