Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen wegen Abwässer- und Allmählichkeitsschäden – etwa durch häusliche Abwässer, Rückstau des Straßenkanals, den Betrieb einer privaten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sowie durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
- a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
- b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
- c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie gesetzlich für bestimmte Schäden durch Abwässer oder durch allmähliche Einwirkungen haften. Dazu zählen etwa Schäden durch häusliche Abwässer, durch Rückstau aus dem Straßenkanal, aus dem Betrieb einer privaten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sowie Schäden, die nach und nach durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge entstehen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Ist der Betrieb einer Abwassergrube oder Kleinkläranlage mitversichert?
Ja, versichert sind Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Was sind Allmählichkeitsschäden?
Das sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstehen.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Abwässer?
Nein, bei Sachschäden gilt der Schutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
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