Die HanseMerkur Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Abwässer- und Allmählichkeitsschäden und regelt die Ansprüche aus diesen Schäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden
a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit
und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).