Bei der HanseMerkur Privathaftpflicht sind Schäden abgesichert, die bei der Sportausübung entstehen – einschließlich der Nutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhen. Erfahren Sie, welche Ansprüche geschützt sind und welche Aktivitäten wie Jagd oder Kraftfahrzeug-Rennen ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Dazu zählen unter anderem:
- der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu)
- der Besitz und Gebrauch sonstiger nicht selbst fahrender Landfahrzeuge (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe)
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- a) einer jagdlichen Betätigung,
- b) der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht schützt Sie, wenn Sie während des Sports jemandem einen Schaden zufügen und dafür gesetzlich haften. Auch das Fahrradfahren – einschließlich privater Radrennen und des Trainings dazu – sowie das Nutzen von Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhen sind eingeschlossen. Nicht abgedeckt sind dagegen Ansprüche rund um die Jagd sowie die Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen und das dazugehörige Höchstgeschwindigkeitstraining.
Häufige Fragen
Sind Schäden beim Sport über die HanseMerkur Privathaftpflicht versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Ist das Fahrradfahren mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst den Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, einschließlich der privaten Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu.
Gilt der Schutz auch für Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe?
Ja. Auch der Besitz und Gebrauch sonstiger nicht selbst fahrender Landfahrzeuge wie Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe ist versichert.
Welche sportlichen Betätigungen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sowie aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen und dem dazugehörigen, vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
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