Beim Wechsel zur HanseMerkur Privathaftpflicht entscheidet der Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses, welcher Versicherer leistungspflichtig ist. Lässt sich dieser Zeitpunkt nicht bestimmen, tritt die HanseMerkur als Nachversicherer ein – lässt er sich klar feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Ein Versichererwechsel zur HanseMerkur Privathaftpflicht und der Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses sind entscheidende Faktoren für den Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes.
Wenn der Eintrittszeitpunkt nicht bestimmbar ist:
Wird der Versicherungsnehmer nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung zur HanseMerkur Versicherung wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so ist die HanseMerkur Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Wenn der Eintrittszeitpunkt feststellbar ist:
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wechseln Sie zur HanseMerkur Privathaftpflicht, kommt es bei einem Schaden darauf an, wann dieser eingetreten ist. Kann der Zeitpunkt eindeutig bestimmt werden, zahlt derjenige Versicherer, dessen Vertrag zu diesem Zeitpunkt lief. Lässt sich der Zeitpunkt selbst durch ein Gutachten nicht klären, springt die HanseMerkur als neuer Versicherer im Umfang Ihres bei ihr bestehenden Vertrages ein.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens nicht feststellbar ist?
Kann der genaue Eintrittszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden, ist die HanseMerkur als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Wer ist leistungspflichtig, wenn der Schadenzeitpunkt klar feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Welche Faktoren entscheiden über Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes?
Entscheidend sind der Versichererwechsel zur HanseMerkur Privathaftpflicht und der Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses.
Ab wann tritt die HanseMerkur als Nachversicherer ein?
Die HanseMerkur ist als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintrittspflichtig, im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages.
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