Ein Versichererwechsel zur HanseMerkur Privathaftpflicht und der Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses sind entscheidende Faktoren für den Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung zur HanseMerkur Versicherung wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so ist die HanseMerkur Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.