Der Versicherungsbeginn der HanseMerkur Privathaftpflicht legt fest, ab wann der Versicherungsschutz aktiv ist und Leistungen im Schadensfall in Anspruch genommen werden können.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.