Die HanseMerkur Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden, die im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen entstehen, und regelt die Ansprüche.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter),
deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt,
c) Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.