Die HanseMerkur Privathaftpflicht sichert Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen ab: von nicht versicherungspflichtigen Fluggeräten über privat genutzte Flugmodelle, Ballone, Drachen und Kitesport-Geräte bis hin zu Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherungspflichtige Luftfahrzeuge nutzt, ohne deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer zu sein.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten:
- a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
- b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt,
- c) Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden im Umgang mit bestimmten Luftfahrzeugen. Abgedeckt sind Fluggeräte ohne Versicherungspflicht sowie privat genutzte Flugmodelle, unbemannte Ballone, Drachen und Kitesport-Geräte im Rahmen der genannten Gewichtsgrenzen. Nutzen Sie ein versicherungspflichtiges Luftfahrzeug, besteht Schutz nur, solange Sie nicht als dessen Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Häufige Fragen
Welche Luftfahrzeuge sind grundsätzlich mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch ausschließlich solcher Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Welches Fluggewicht dürfen Flugmodelle haben?
Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motor- oder Treibsatzantrieb sind bis zu einem Fluggewicht von 5 kg versichert. Ferngesteuerte Flugmodelle mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter) sind bis zu einem Fluggewicht von 500 g versichert.
Sind Kitesport-Geräte abgedeckt?
Ja, versichert ist das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.
Besteht auch Schutz bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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