Die HanseMerkur Hausratversicherung umfasst den Diebstahl von Gehhilfen und stellt sicher, dass Versicherungsnehmer im Schadensfall Unterstützung erhalten.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwagen und Bollerwagen.
Für Gegenstände, die mit den oben genannten Sachen lediglich lose verbunden sind, aber regelmäßig deren Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit diesen entwendet werden.