Die HanseMerkur Hausratversicherung deckt Schäden durch Rauch und Ruß ab, sofern diese auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.
Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (Beispiel: Fogging)
Die HanseMerkur Hausratversicherung versichert auch Seng- oder Schmorschäden, die aus einem Ereignis entstanden sind.