Die HanseMerkur Hausratversicherung ersetzt Rauch- und Rußschäden, wenn diese plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austreten und versicherte Sachen unmittelbar beschädigen. Auch Seng- und Schmorschäden aus einem Ereignis sind erfasst – allmähliche Einwirkung wie Fogging dagegen nicht.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Der Rauch und Ruß tritt plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück aus.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (Beispiel: Fogging).
Die HanseMerkur Hausratversicherung versichert auch Seng- oder Schmorschäden, die aus einem Ereignis entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Rauch und Ruß plötzlich und ungewollt aus einer Heizung, einem Ofen, einer Kochstelle oder einer Trocknungsanlage auf Ihrem Grundstück austreten und dabei Ihren Hausrat direkt beschädigen, greift der Versicherungsschutz. Ebenso sind Schäden durch Sengen oder Schmoren erfasst, sofern sie auf ein solches Ereignis zurückgehen. Schäden, die erst durch eine langsame, allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen – etwa das sogenannte Fogging –, sind hingegen nicht versichert.
Häufige Fragen
Welche Rauch- und Rußschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden, die entstehen, wenn Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austreten und versicherte Sachen unmittelbar beschädigen oder zerstören.
Sind Fogging-Schäden abgedeckt?
Nein. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen – zum Beispiel Fogging –, sind nicht versichert.
Sind Seng- und Schmorschäden mitversichert?
Ja. Die HanseMerkur Hausratversicherung versichert auch Seng- oder Schmorschäden, die aus einem Ereignis entstanden sind.
Aus welchen Anlagen muss der Rauch austreten?
Der Rauch und Ruß muss plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austreten.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung
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