Die HanseMerkur Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Leitungswasser – etwa aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien. Erfahren Sie, welches bestimmungswidrig ausgetretene Wasser als Leitungswasser gilt und welche Schäden ausdrücklich nicht versichert sind.
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen folgende Schäden:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
- Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt nicht.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Hausratversicherung springt ein, wenn Wasser dort austritt, wo es nicht hingehört – zum Beispiel aus Wasserleitungen, Schläuchen, Heizungen, Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien. Auch Wasserdampf und bestimmte Betriebsflüssigkeiten dieser Anlagen zählen dazu. Gleichzeitig gibt es klar benannte Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht, etwa bei Plansch- oder Reinigungswasser, bei Wasser aus der Natur oder bei Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Was gilt bei der HanseMerkur Hausratversicherung als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung oder verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen bzw. deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien.
Sind auch Wasserdampf und Betriebsflüssigkeiten mitversichert?
Ja. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Ist Wasser aus Regenrohren im Gebäude versichert?
Ja. Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt hier nicht.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und Hausfäulepilze, durch Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Rückstau, durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sowie durch Erdsenkung oder Erdrutsch – es sei denn, Leitungswasser hat die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht. Ausgeschlossen sind auch bestimmte Schäden im Zusammenhang mit Sprinklern und Berieselungsdüsen.
Gibt es Einschränkungen bei nicht bezugsfertigen Gebäuden und Aquarien?
Ja. Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen. Ebenfalls nicht versichert ist der Inhalt eines Aquariums, wenn der Schaden dadurch entsteht, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
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