Wird die ständig bewohnte Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung die Hotelkosten für eine vergleichbare Unterbringung – bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die vereinbarte Dauer und pro Tag bis zum vereinbarten Betrag.
Was zählt zu den Hotelkosten?
Unter Hotelkosten werden die Ausgaben verstanden, die für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung anfallen, exklusive Nebenkosten wie beispielsweise Frühstück.
Voraussetzung für die Übernahme:
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung wurde unbewohnbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar.
Dauer und Höhe der Erstattung:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
- Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist und es Ihnen nicht zugemutet werden kann, in einem noch bewohnbaren Teil zu bleiben, können die Kosten für eine Ersatzunterkunft im Hotel oder einer vergleichbaren Unterbringung übernommen werden. Diese Übernahme gilt für die vereinbarte Zeit und bis zu einem festgelegten Tagesbetrag – bis Ihre Wohnung wieder bewohnbar ist.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind mit den Hotelkosten gemeint?
Gemeint sind die Ausgaben für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung, exklusive Nebenkosten wie beispielsweise Frühstück.
Wann werden die Hotelkosten übernommen?
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Kosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
Gibt es eine Höchstgrenze pro Tag?
Ja, die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
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