Die HanseMerkur Hausratversicherung übernimmt Reparaturkosten für Leitungswasserschäden, wenn Bodenbeläge, Innenanstriche oder Tapeten beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Es sind Kosten gedeckt, die entstehen, wenn Leitungswasserschäden repariert werden müssen an:
- Bodenbelägen
- Innenanstrichen
- Tapeten
Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Leitungswasser Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten entstehen, können die Kosten für deren Reparatur übernommen werden. Wichtig ist dabei, dass sich der Schaden in einer Wohnung ereignet, die entweder gemietet ist oder als Sondereigentum genutzt wird.
Häufige Fragen
Welche Reparaturkosten sind bei Leitungswasserschäden gedeckt?
Gedeckt sind Kosten, die entstehen, wenn Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen.
Welche Voraussetzung muss für die Deckung erfüllt sein?
Der Schaden muss in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden sein.
Sind auch Schäden an Tapeten abgedeckt?
Ja, Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Tapeten sind ebenso gedeckt wie an Bodenbelägen und Innenanstrichen.
Gilt der Schutz auch für eine Mietwohnung?
Ja, Voraussetzung für die Deckung ist unter anderem, dass der Schaden in einer gemieteten Wohnung entstanden ist. Ebenso gilt dies für Wohnungen im Sondereigentum.
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