Fällt eine Gefrier- oder Kühleinrichtung durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung aus, ersetzt die HanseMerkur Hausratversicherung die dadurch entstandenen Schäden an Gefrier- und Kühlgut. So bleiben verdorbene Tiefkühlprodukte kein finanzieller Verlust.
Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch entstehen, dass eine Gefrier- und Kühleinrichtung durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.
Was bedeutet das konkret?
Wird beispielsweise durch einen Stromausfall im öffentlichen Netz Ihr Gefrierschrank oder Ihre Kühleinrichtung außer Betrieb gesetzt, kann das dort gelagerte Gefrier- und Kühlgut verderben. Für solche Schäden bietet die HanseMerkur Hausratversicherung Schutz. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann sind Schäden an Tiefkühlprodukten versichert?
Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die entstehen, weil eine Gefrier- und Kühleinrichtung durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.
Welche Ursache muss dem Ausfall zugrunde liegen?
Der Ausfall der Gefrier- und Kühleinrichtung muss durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung verursacht sein.
Was zählt zum geschützten Gut?
Geschützt sind Gefrier- und Kühlgut, die in der ausgefallenen Gefrier- und Kühleinrichtung gelagert werden.
Wo finde ich weitere Informationen zum Stromausfall?
Weitere Informationen zur Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung finden Sie im verlinkten Beitrag zu Wasserverlust, Gasverlust, Heizölverlust und Stromverlust der HanseMerkur Hausratversicherung.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]