Bricht ein Täter in die versicherte Wohnung ein und telefoniert auf fremde Kosten, springt die HanseMerkur Hausratversicherung ein: Sie erstattet die durch Telefonmissbrauch nach einem Einbruch entstandenen Telefonkosten – begrenzt je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag.
Die HanseMerkur Hausratversicherung erstattet Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch.
Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich jemand widerrechtlich Zugang zu Ihrer Wohnung und nutzt ein dort vorhandenes Telefon, entstehen dadurch Telefonkosten, die Sie nicht verursacht haben. Für solche Kosten kommt die Hausratversicherung nach einem Einbruch auf. Wie viel dabei höchstens erstattet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Betrag pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für Telefonmissbrauch erstattet?
Erstattet werden Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Welche Kosten sind gemeint?
Gemeint sind die Telefonkosten, die durch die Nutzung des in der Wohnung vorhandenen Telefons durch den Täter nach dem Einbruch verursacht werden.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung?
Ja. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Setzt die Erstattung einen Einbruch voraus?
Ja. Die Kosten für Telefonmissbrauch werden nach einem Einbruch erstattet, bei dem ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]