Die HanseMerkur Hausratversicherung regelt die Kosten für Telefonmissbrauch und erläutert, wie Versicherungsnehmer in solchen Fällen geschützt sind.
Sie erstattet Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch. Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.