Bei der HanseMerkur Hausratversicherung ist Raub versichert, wenn ein Täter Gewalt anwendet, eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht oder Sachen wegnimmt, nachdem die Widerstandskraft ausgeschaltet war. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wo die Grenzen zum Diebstahl liegen.
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war.
Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache (Beispiele: Ohnmacht, Herzinfarkt) entstanden sein.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem die Tathandlungen verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Was bedeutet das konkret?
Von Raub spricht die HanseMerkur Hausratversicherung, wenn Ihnen Ihre Sachen unter Zwang abgenommen werden. Das kann durch körperliche Gewalt geschehen, durch die Drohung mit einer Gewalttat, die Leib oder Leben gefährdet, oder wenn Sie sich – etwa nach einer Ohnmacht oder einem Herzinfarkt – nicht mehr wehren können. Wird dagegen unbemerkt und ohne bewussten Widerstand etwas entwendet, handelt es sich nicht um Raub, sondern um Diebstahl. Auch Personen, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung sind, werden dabei wie Sie selbst behandelt.
Häufige Fragen
Wann liegt bei der HanseMerkur ein Raub vor?
Raub liegt vor, wenn der Täter Gewalt anwendet, um den Widerstand gegen die Wegnahme auszuschalten, wenn er eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht oder wenn Sachen weggenommen werden, weil die Widerstandskraft ausgeschaltet war.
Ist Trickdiebstahl als Raub versichert?
Nein. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. In diesem Fall handelt es sich um einfachen Diebstahl beziehungsweise Trickdiebstahl.
Was gilt bei einem Verlust der Widerstandskraft?
Werden versicherte Sachen weggenommen, weil die Widerstandskraft ausgeschaltet war, ist dies versichert. Die Beeinträchtigung des körperlichen Zustands muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache entstanden sein – zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt.
Sind auch andere anwesende Personen geschützt?
Ja. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Sind Sachen versichert, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden?
Solche Sachen sind grundsätzlich nicht versichert. Sie sind jedoch versichert, wenn dies innerhalb des Versicherungsorts geschieht, an dem die Tathandlungen verübt werden.
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