In der HanseMerkur Hausratversicherung gilt Versicherungsschutz bei Rückstau, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder auf Gebäuden oder auf Grundstücken sich ansammelndes, nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbares/ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
oder - Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben