Wann greift die Hausratversicherung der HanseMerkur bei einem Rückstau? Schutz besteht, wenn Wasser aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder angesammeltes Oberflächenwasser ins Gebäude eindringt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Ausuferung von Gewässern oder Witterungsniederschlägen.
In der HanseMerkur Hausratversicherung gilt Versicherungsschutz bei Rückstau, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Ebenso besteht Schutz, wenn sich auf Gebäuden oder auf Grundstücken ansammelndes Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt, das nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abgeführt/abgeleitet werden kann. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag zur Überschwemmung.
Dies gilt nur, wenn:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Rückstau kann Wasser nicht mehr ordnungsgemäß über die Rohre des Gebäudes ablaufen und dringt dadurch ins Gebäude ein. Die HanseMerkur Hausratversicherung übernimmt in solchen Fällen den Schutz – allerdings nur dann, wenn der Rückstau auf ein über die Ufer getretenes Gewässer oder auf Witterungsniederschläge zurückgeht. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht bei einem Rückstau Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder wenn sich auf Gebäuden oder Grundstücken ansammelndes, nicht mehr ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt.
Welche Ursachen für den Rückstau sind abgedeckt?
Der Schutz gilt nur, wenn eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Ist jeder Rückstau automatisch versichert?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich, wenn der Rückstau durch eine Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge verursacht wurde.
Was zählt als Oberflächenwasser im Sinne des Rückstauschutzes?
Gemeint ist auf Gebäuden oder auf Grundstücken sich ansammelndes Wasser, das nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abgeführt bzw. abgeleitet werden kann und in das Gebäude eindringt.
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