Bei der HanseMerkur Hausratversicherung besteht bei einer Überschwemmung Versicherungsschutz, wenn Grund und Boden mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet werden. Erfahren Sie, welche Ursachen – von Witterungsniederschlägen über ausufernde Gewässer bis zu austretendem Grundwasser – die Leistung auslösen und welche Bedingungen dafür gelten.
Was gilt als Überschwemmung?
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen überflutet werden.
Dies gilt nur, wenn
- Witterungsniederschläge (HanseMerkur-Elementarschadenversicherung I und II),
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (HanseMerkur-Elementarschadenversicherung II) oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche die Überflutung verursacht haben.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Überschwemmung spricht man, wenn der Boden rund um Ihr Gebäude von größeren Mengen Wasser bedeckt wird. Das kann auch dann der Fall sein, wenn direkt angrenzende Flächen wie Straßen sowie Geh- und Radwege unter Wasser stehen. Versicherungsschutz besteht dabei nur, wenn das Wasser durch bestimmte Ursachen entstanden ist – etwa durch Witterungsniederschläge, durch über die Ufer getretene Gewässer oder durch Grundwasser, das an die Erdoberfläche gelangt.
Häufige Fragen
Was versteht die HanseMerkur unter einer Überschwemmung?
Die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude mit den versicherten Sachen liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Das gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Welche Ursachen einer Überschwemmung sind versichert?
Versichert ist die Überschwemmung, wenn sie durch Witterungsniederschläge, durch eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche verursacht wurde.
Sind auch überflutete Straßen oder Wege in der Nähe erfasst?
Ja. Die Regelung gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen sowie Geh- und Radwege überflutet werden.
Welche Bausteine decken welche Ursachen ab?
Witterungsniederschläge sind über die HanseMerkur-Elementarschadenversicherung I und II abgedeckt, eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern über die HanseMerkur-Elementarschadenversicherung II.
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