Wenn Schnee- und Eismassen zur Gefahr werden, greift die HanseMerkur Hausratversicherung: Sie sichert den Haushalt bei Schneedruck, Dachlawinen, eindringendem Schnee oder Schmelzwasser sowie bei Lawinen finanziell ab. Erfahren Sie, welche wetterbedingten Schäden im Detail versichert sind.
Schneedruck:
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawine).
Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser:
Versichert sind auch Schäden durch Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser durch Öffnungen, wenn diese Öffnungen durch Schneedruck entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Lawinen:
Die HanseMerkur Hausratversicherung schützt bei Schäden durch Lawinen. Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen, einschließlich der bei ihrem Niedergang verursachten Druckwelle.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Hausratversicherung kommt bei verschiedenen Schäden auf, die durch Schnee und Eis entstehen. Dazu zählt der Druck, den das Gewicht von Schnee- oder Eismassen ausübt – ebenso wie Schnee oder Eis, das von einem Dach abrutscht. Auch wenn durch diesen Druck Öffnungen im Gebäude entstehen und dadurch Schnee oder Schmelzwasser eindringt, ist der Schaden abgedeckt. Zusätzlich sind Schäden durch Lawinen einschließlich ihrer Druckwelle mitversichert.
Häufige Fragen
Was gilt als Schneedruck?
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawine).
Sind Schäden durch eindringenden Schnee oder Schmelzwasser versichert?
Ja. Versichert sind Schäden durch das Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser durch Öffnungen, wenn diese Öffnungen durch Schneedruck entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Was ist eine Lawine im Sinne der Versicherung?
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen, einschließlich der bei ihrem Niedergang verursachten Druckwelle.
Ist eine Dachlawine mitversichert?
Ja. Das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawine) gilt als Schneedruck und ist damit versichert.
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