In der HanseMerkur Hausratversicherung bezeichnet die Selbstbeteiligung den Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst trägt. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt zusätzlich die Höhe der Leistung nach oben – beides lässt sich individuell vereinbaren und je nach Gefahr unterscheiden.
Selbstbeteiligung:
In der HanseMerkur Hausratversicherung ist im Versicherungsvertrag festgelegt, dass die Selbstbeteiligung der Betrag ist, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall als Anteil der Entschädigung selbst zu tragen hat.
Entschädigungsgrenze:
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Individuelle Vereinbarung:
- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
- Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden übernimmt der Versicherungsnehmer einen zuvor festgelegten Anteil der Entschädigung selbst – das ist die Selbstbeteiligung. Die Entschädigungsgrenze legt zugleich fest, wie hoch die Leistung pro Versicherungsfall maximal ausfallen kann. Beide Werte werden im Vertrag vereinbart und können je nach Gefahr und Leistung unterschiedlich sein.
Häufige Fragen
Was ist die Selbstbeteiligung in der HanseMerkur Hausratversicherung?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall als Anteil der Entschädigung selbst zu tragen hat. Das ist im Versicherungsvertrag festgelegt.
Was bedeutet eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Können Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze individuell vereinbart werden?
Ja. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
Gilt für jede Gefahr dieselbe Selbstbeteiligung?
Nicht zwingend. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
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