Bei der Ermittlung und Feststellung eines Hausratschadens fallen oft Kosten an: Die HanseMerkur Hausratversicherung ersetzt diese bis zur vereinbarten Höhe, sofern sie geboten waren. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen auch die Kosten für einen Sachverständigen oder Beistand übernommen werden und wann der Versicherer den Kostenersatz kürzen darf.
In der HanseMerkur Hausratversicherung ersetzt der Versicherer bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Schadenermittlung, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Kosten für Sachverständige oder Beistand:
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er
- zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder
- vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kürzung des Kostenersatzes:
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Schadenfall Aufwendungen haben, um den Schaden zu ermitteln, übernimmt die HanseMerkur diese bis zur vereinbarten Höhe – vorausgesetzt, sie waren nach den Umständen sinnvoll und notwendig. Beauftragen Sie zusätzlich einen Sachverständigen oder Beistand, werden diese Kosten nur dann erstattet, wenn Sie dazu vertraglich verpflichtet waren oder der Versicherer Sie darum gebeten hat. Darf der Versicherer seine Leistung kürzen, kann sich das entsprechend auch auf den Kostenersatz auswirken.
Häufige Fragen
Werden die Kosten der Schadenermittlung von der HanseMerkur erstattet?
Ja, der Versicherer ersetzt die Kosten der Schadenermittlung bis zur vereinbarten Höhe, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Übernimmt die HanseMerkur die Kosten für einen Sachverständigen?
Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder vom Versicherer dazu aufgefordert wurden.
Kann der Versicherer den Kostenersatz kürzen?
Ja. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz kürzen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten ersetzt?
Die Kosten der Schadenermittlung werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.
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